Informationen der BGW zu den Betreuungsformen finden sie hier
Regelbetreuung
(externe Fachkraft für Arbeitssicherheit)
Bis 10 Beschäftigte
Bitte Lesen Sie die DGVU Vorschrift 2 – Anlage 1
Grundbetreuung: Fachkraft für Arbeitssicherheit oder Betriebsarzt unterstützen bei der Gefährdungsbeurteilung
Plus anlassbezogene Betreuung
Mehr als 10 Beschäftigte
Bitte Lesen Sie die DGVU Vorschrift 2 – Anlage 2
Grundbetreuung:
feste Einsatzzeiten für Betriebsarzt und Fachkraft für Arbeitssicherheit
Alternative Betreuung
Bis 50 Beschäftigte an allen Standorten
Bitte Lesen Sie die DGVU Vorschrift 2 – Anlage 3
Unternehmerschulung: Unternehmerin oder Unternehmer qualifiziert sich in Schulung und organisiert den betrieblichen Arbeitsschutz Buchbar über einen Kooperationspartner.